Nach §20a Abs. 1 in Verbindung mit §20 Abs. 1 Satz 3 SGB V können Arbeitgeber bis zu 500€ pro Arbeitnehmer und Jahr für Maßnahmen zur Gesundheitsförderung steuerfrei aufwenden.
Für nähere Information zur Vorbeugung oder Anmeldung wende Dich als Arbeitnehmer bitte an Deine jeweilige Krankenkasse.
Hierzu biete ich im Rahmen Streßbewältigung und Burnout:
beruhigende oder belebende Reiki-Energieanwendungen an (die Reiki-Anwendungen finden ausschließlich bei mir statt).
Kontakt zu mir
Wenn Du Fragen zur Reiki-Anwendung hast oder einen Termin wünschst,kannst du mir eine Nachricht schreiben
oder mich telefonisch erreichen, auch für die Reiki-Einweihungen 1. oder 2. Grad.